Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29967
OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21 (https://dejure.org/2022,29967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.09.2022 - 1 C 108/21 (https://dejure.org/2022,29967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. September 2022 - 1 C 108/21 (https://dejure.org/2022,29967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,29967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2, SächsGemO § 4 Abs. 3 S. 1, SächsGemO § 4 Abs. 4 S. 2
    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Satzung; Ausfertigung; Bestattungswald

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Schleswig, 29.03.2021 - 1 B 35/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39 und NK-Urt. v. 19. Mai 2022 - 1 C 24/21 -, juris Rn. 65 ff.).
  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17

    Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Erst und nur durch die Ausfertigung der Satzung wird die Originalurkunde erstellt, die ihrerseits Grundlage und Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist (SächsOVG, NK- Urt. v. 26. Juni 2018 - 1 C 15/17 -, juris Rn. 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 20.19

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; eingeschränkter Antrag; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Ob sich durch den Hinweis auf Erweiterungsflächen und aufgrund des im Lageplan markierten Geltungsbereichs etwas anderes ergibt, kann an dieser Stelle aber ebenso offen bleiben, wie die Fragen, ob es neben einer parzellenscharfen Ausweisung der Angabe eines Maßstabs bei dem Aufstellungsplan bedarf (so OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 24. Juni 2021 - 2 A 20.19 -, juris Rn. 39, wohl jedenfalls in Bezug auf das Erfordernis eines Maßstabs auch BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2021 a. a. O.) oder es genügt, wenn sich der Geltungsbereich - ohne parzellenscharfe Ausweisung - anhand anderer Begrenzungen, wie etwa Wegen, Straßen oder Waldflächen eindeutig festlegen lässt (OVG Schl.-H., Urt. v. 5. Oktober 2016 - 1 KN 20/15 -, juris Rn. 31) oder sich ein Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung vorliegend durch Auslegung auflösen lässt (vgl. OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2015 - 3 L 50/13 -, juris Rn. 58).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 6/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung: Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Die in der mündlichen Verhandlung übergebene Ausfertigung besteht aus drei losen Blättern, sodass das Auswechseln eines der drei Blätter grundsätzlich problemlos und ohne sichtbaren Substanzverlust, d. h. ohne Zerstörung der Urkunde möglich ist (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 14. Mai 2020 - 1 KN 6/18 -, juris Rn. 66 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 24/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Verhinderungsplanung; Ausfertigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39 und NK-Urt. v. 19. Mai 2022 - 1 C 24/21 -, juris Rn. 65 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2015 - 3 L 50/13

    Benennung von Flurstücken in der Satzung über eine Veränderungssperre -

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Ob sich durch den Hinweis auf Erweiterungsflächen und aufgrund des im Lageplan markierten Geltungsbereichs etwas anderes ergibt, kann an dieser Stelle aber ebenso offen bleiben, wie die Fragen, ob es neben einer parzellenscharfen Ausweisung der Angabe eines Maßstabs bei dem Aufstellungsplan bedarf (so OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 24. Juni 2021 - 2 A 20.19 -, juris Rn. 39, wohl jedenfalls in Bezug auf das Erfordernis eines Maßstabs auch BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2021 a. a. O.) oder es genügt, wenn sich der Geltungsbereich - ohne parzellenscharfe Ausweisung - anhand anderer Begrenzungen, wie etwa Wegen, Straßen oder Waldflächen eindeutig festlegen lässt (OVG Schl.-H., Urt. v. 5. Oktober 2016 - 1 KN 20/15 -, juris Rn. 31) oder sich ein Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung vorliegend durch Auslegung auflösen lässt (vgl. OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2015 - 3 L 50/13 -, juris Rn. 58).
  • OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12

    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39 und NK-Urt. v. 19. Mai 2022 - 1 C 24/21 -, juris Rn. 65 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Denn die drei übergebenen Blätter wurden weder einzeln ausgefertigt noch zu einer Urkunde - etwa durch eine Verklammerung - oder durch eine sog. "gedankliche" Schnur mit einander verbunden (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 - und v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 35 bzw. 75 ff.).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Denn die Satzung über die Veränderungssperre muss nicht nur eindeutig erkennen lassen, auf welche Flächen sie sich bezieht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2020 - 1 ZB 19.189 -, juris Rn. 14 m. w. N.; NdsOVG, Urt. v. 13. November 2019 - 12 KN 26./18 -, juris Rn. 38), sondern sie darf auch nicht über den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses hinausgehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
    Ob sich durch den Hinweis auf Erweiterungsflächen und aufgrund des im Lageplan markierten Geltungsbereichs etwas anderes ergibt, kann an dieser Stelle aber ebenso offen bleiben, wie die Fragen, ob es neben einer parzellenscharfen Ausweisung der Angabe eines Maßstabs bei dem Aufstellungsplan bedarf (so OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 24. Juni 2021 - 2 A 20.19 -, juris Rn. 39, wohl jedenfalls in Bezug auf das Erfordernis eines Maßstabs auch BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2021 a. a. O.) oder es genügt, wenn sich der Geltungsbereich - ohne parzellenscharfe Ausweisung - anhand anderer Begrenzungen, wie etwa Wegen, Straßen oder Waldflächen eindeutig festlegen lässt (OVG Schl.-H., Urt. v. 5. Oktober 2016 - 1 KN 20/15 -, juris Rn. 31) oder sich ein Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung vorliegend durch Auslegung auflösen lässt (vgl. OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2015 - 3 L 50/13 -, juris Rn. 58).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 7 NB 1.93

    Kollision zwischen einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 Gesetz zur

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht